Eine 14-monatige Tätigkeit im sog. „Groundhandling“ von Hubschraubern reicht nach Meinung des LSG Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 20.01.2022, Az. L 14 U 107/20) selbst bei einer erhöhten Lärmbelastung nicht zur Anerkennung eines beruflichen Hörschadens aus. Das LSG verwies dazu auf die fachmedizinischen “Königsteiner Empfehlungen”.
Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.