Eine Klinik darf die Teilnahme an ihrem Sommerfest von der 2G-Plus-Regelung und der Vorlage eines negativen Tests abhängig machen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und den Eilantrag eines Arbeitnehmers auf Teilnahme an der Feier ohne Einhaltung dieser Regeln abgelehnt (Beschluss vom 1.7.2022, Az. 6 Ta 673/22).
Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.