Änderungen der SARS-CoV2-Arbeitsschutzverordnung ab dem 1.7.2021

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Das Bundeskabinett hat die Geltungsdauer der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erneut verlängert. Mit der sich nun abzeichnenden Entspannung der Bedrohungslage durch das Corona-Virus werden die Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab 1.7.2021 allerdings deutlich abgemildert.

Welche konkreten Auswirkungen hat die erneute Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung auf die betriebliche Praxis? Die Antworten finden Sie hier.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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