Das Bundeskabinett hat die Geltungsdauer der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erneut verlängert. Mit der sich nun abzeichnenden Entspannung der Bedrohungslage durch das Corona-Virus werden die Vorgaben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab 1.7.2021 allerdings deutlich abgemildert.
Welche konkreten Auswirkungen hat die erneute Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung auf die betriebliche Praxis? Die Antworten finden Sie hier.