Ausschluss aus einer Kindertageseinrichtung wegen Corona-Verstößen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein Kind kann vom weiteren Besuch der Kita dann ausgeschlossen werden, wenn schwerwiegende Gründe im Verhalten der Personensorgeberechtigten gegeben sind, die einen Ausschluss erforderlich machen. Diese können nach einem Beschluss des VGH München vom 5.4.2022 (4 CS 22.504) darin liegen, dass sich die Eltern über mehrere Tage hinweg bewusst über die geltenden Corona-Regeln hinweggesetzt und ihre Kinder in dem Wissen, dass sie enge Kontaktperson einer wahrscheinlich an Corona erkrankten Person waren, in die Kita gebracht und damit alle anderen Kinder sowie die Betreuungspersonen der Gefahr einer Ansteckung ausgesetzt haben.

Eine ausführliche Anmerkung von RA Joachim Schwede findet sich NZFam 2022, 571.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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