In seiner Sitzung am 07.09.2021 hat der Bundestag eine erneute Änderung des IfSG beschlossen, u.a. zur Abfrage des Impfstatus in sensiblen Bereichen des Arbeitslebens.
Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen können danach für die Zeit der Krise vom Arbeitgeber gefragt werden, ob sie geimpft sind, da dort besonders verletzliche Personengruppen betreut werden, zudem seien wegen der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt. Es könne aus Infektionsschutzgründen nötig sein, Beschäftigte je nach ihrem Impf- und Antikörperstatus “unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen”. Die erweiterte Impfstatus-Abfrage soll nur während der festgestellten “epidemischen Lage von nationaler Tragweite” gelten, die der Bundestag vergangene Woche vorerst für weitere drei Monate verlängert hatte. Die Daten sollen direkt beim Beschäftigten zu erheben sein. “Die Freiwilligkeit der Entscheidung über die Inanspruchnahme von Impfschutz bleibt unberührt”, heißt es zur Erläuterung im Entwurf.
Der Bundesrat muss in seiner Sitzung am 10.09.2021 noch zustimmen.