Das Bundeskabinett hat heute die am 15.3.2021 auslaufende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 30.4.2021 verlängert. Damit bleiben die bisherigen Bestimmungen zur Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte weitgehend unverändert in Kraft. Dies umfasst:
Die Verpflichtung der Arbeitgeber zum Angebot von Homeoffice, sofern nicht zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen.
Die Reduktion der Personenbelegung in gemeinsam genutzten Räumen durch Vorgabe einer Mindestfläche von 10m² pro Person.
Die Einteilung in feste, möglichst kleine Arbeitsgruppen in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten.
Die Verpflichtung zur Bereitstellung und Benutzung hochwertiger Masken.
Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.