Corona-Arbeitsschutzverordnung bis 30. April 2021 verlängert

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das Bundeskabinett hat heute die am 15.3.2021 auslaufende SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis einschließlich 30.4.2021 verlängert. Damit bleiben die bisherigen Bestimmungen zur Reduzierung betriebsbedingter Personenkontakte weitgehend unverändert in Kraft. Dies umfasst: Die Verpflichtung der Arbeitgeber zum Angebot von Homeoffice, sofern nicht zwingende betriebliche Gründe entgegenstehen. Die Reduktion der Personenbelegung in gemeinsam genutzten Räumen durch Vorgabe einer Mindestfläche von 10m² pro Person. Die Einteilung …