Wenn nicht aufgeklärt werden kann, ob sich ein Angestellter bei der beruflichen Tätigkeit oder im privaten Bereich mit dem Covid-19-Virus angesteckt hat, liegt kein Arbeitsunfall vor. Das hat das Sozialgericht Speyer entschieden (Urteil vom 7.2.2023, S 12 U 188/21).
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Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.