Bundesarbeitsminister Heil hat am 16.4.2020 nach verschiedenen Presseberichten bundesweit einheitliche neue Arbeitsschutzregeln vorgestellt.
Diese Standards sollen branchenübergreifend gelten. werde Kontrollen geben, im Vordergrund stünden aber Beispiele und Beratung.
Zu den zehn Eckpunkten gehört ein Sicherheitsabstand von mindesten 1,5 Metern bei der Arbeit – sowohl in Gebäuden als auch im Freien und in Fahrzeugen. Betriebe müssten dies etwa durch Absperrungen, Markierungen oder Zugangsregelungen umsetzen. Wo dies nicht möglich sei, seien alternativ etwa Trennwände zu installieren. Falls auch das nicht machbar sei, sollten die Arbeitgeber Nase-Mund-Bedeckungen für die Beschäftigten und auch für Kunden und Dienstleister zur Verfügung stellen. Abläufe sollen nach den Berichten so organisiert werden, dass Beschäftigte möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben. Dies gelte etwa für Pausen, Schichtwechsel oder Anwesenheiten im Büro.
Für Beschäftigte gelte der Grundsatz: „Niemals krank zur Arbeit“, sagte Heil. Wer Symptome wie leichtes Fieber habe, solle den Arbeitsplatz verlassen oder zu Hause bleiben, bis der Verdacht ärztlich aufgeklärt ist. Ein weiterer Punkt auf der Liste sind Waschgelegenheiten und Desinfektionsspender, die der Arbeitgeber bereitstellen müsse.