Der Weg anlässlich der Wartung eines “Jobrades” kann unfallversichert sein

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“Job­Rad-Mo­del­le” sind zunehmend verbreitet. Das Lan­des­so­zi­al­ge­richt Baden-Würt­tem­berg hat nun in diesem Zusammenhang ent­schie­den, dass ein Arbeitnehmer der Unfallversicherung unterliegt, wenn er ein sol­ches Fahr­rad au­ßer­halb sei­ner ei­gent­li­chen Ar­beits­zeit, aber in Er­fül­lung einer ver­trag­li­chen Ver­pflich­tung mit dem Ar­beit­ge­ber zu einer all­jähr­li­chen In­spek­ti­on in eine Ver­trags­werk­statt bringt (Urteil vom 21.10.2021 – L 1 U 779/21).

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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