“JobRad-Modelle” sind zunehmend verbreitet. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat nun in diesem Zusammenhang entschieden, dass ein Arbeitnehmer der Unfallversicherung unterliegt, wenn er ein solches Fahrrad außerhalb seiner eigentlichen Arbeitszeit, aber in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung mit dem Arbeitgeber zu einer alljährlichen Inspektion in eine Vertragswerkstatt bringt (Urteil vom 21.10.2021 – L 1 U 779/21).
Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.