Die Berufskrankheiten-Verordnung wurde geändert!

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Der Bundesrat hat am 7.7.2017 einer Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) zugestimmt. Mit der Änderung werden drei weitere Krankheiten in die Anlage 1 zur BKV aufgenommen sowie zwei Berufskrankheiten um weitere Krankheitsbilder erweitert. Die Anpassung der Verordnung sowie der Berufskrankheiten-Liste erfolgte aufgrund von neuen medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen auf der Basis wissenschaftlicher Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats “Berufskrankheiten” (ÄSVB) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Verordnung tritt am ersten Tag des Kalendermonats in Kraft, der auf die Verkündung dieser Verordnung folgt.

Zu den neu aufgenommenen Krankheiten gehören:

  1. die chronisch-myeloische oder chronisch-lymphatische Leukämie durch 1,3-Butadien, ein farbloses Gas, das insbesondere zur Weiterverarbeitung bei der Herstellung verschiedener Kunst-Kautschuksorten sowie in der Kunststoffindustrie verwendet wird.
  2. Harnblasenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). PAK entstehen arbeitsbedingt vor allem in Kokereien und Teerraffinerien, in der Elektrographitindustrie, im Straßenbau sowie bei der Schornsteinreinigung.
  3. Auch aufgenommen wurde die “Fokale Dystonie” als Erkrankung des zentralen Nervensystems bei Instrumentalmusikern durch feinmotorische Tätigkeit hoher Intensität.

Weiterhin wurden zwei Berufskrankheiten erweitert: Die Berufskrankheit Nummer 4113 (Lungenkrebs durch PAK) um die Erkrankung “Kehlkopfkrebs” und Berufskrankheit Nummer 4104 (Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs in Verbindung mit Asbest) um “Eierstockkrebs”.

Die fünf Erkrankungen konnten aufgrund der Veröffentlichung der wissenschaftlichen Begründungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats bereits vor der Änderung der Verordnung als so genannte Wie-Berufskrankheiten (s. dazu Schwede, Praxisleitfaden Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII)) anerkannt werden.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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