Der Arbeitgeber ist im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses zum Schutz von Leben und Gesundheit der für ihn tätigen Arbeitnehmer verpflichtet. Neben öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzbestimmungen sind dabei auch privatrechtliche Fürsorgevorschriften zu beachten. Einen praxisorietierten Überblick finden Sie hier!
Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.