BEM-Verfahren kann einvernehmlich vorzeitig beendet werden

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Ein nicht zum Abschluss gebrachtes Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) kann einer krankheitsbedingten Kündigung dann nicht entgegenstehen, wenn es einvernehmlich von Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorzeitig beendet wurde. Allerdings muss dafür nach einem Urteil des LAG Düsseldorf (Urteil vom 17.05.2022, Az. 14 Sa 825/21) der Arbeitnehmer die notwendigen Kenntnisse über das BEM-Verfahren besitzen, um beurteilen zu können, ob es beendet oder fortgesetzt werden …

BAG zur „Haltbarkeit“ eines betrieblichen Eingliederungsmanagements

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§ 167 Abs. 2 S. 1 SGB IX begründet eine Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM), sobald innerhalb eines Zeitraums von maximal einem Jahr sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit überschritten sind. Erkrankt der Arbeitnehmer nach Abschluss eines bEM erneut innerhalb eines Jahres für mehr als sechs Wochen, ist grundsätzlich erneut ein bEM durchzuführen. Dies gilt nach einem Urteil des …

Kündigung wegen Krankheit – die Hürden für ein ordnungsgemäßes bEM bleiben nach der Rechtsprechung hoch

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Eine Kündigung ist nach einem Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts (Urteil vom 19.7.2021, Az. 16 Sa 231/21) durch eine Krankheit nicht bedingt, wenn es angemessene mildere Mittel zur Vermeidung oder Verringerung künftiger Fehlzeiten gibt. RA Joachim Schwede meint dazu: “Ob ein bEM ordnungsgemäß durchgeführt wurde oder nicht, ist immer wieder umstritten. Das liegt vor allem daran, dass es keine einheitlichen Regelungen …

Hinzuziehung einer Vertrauensperson beim bEM – praktische Tipps

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Die Neuregelung des § 167 Abs. 2 S. 2 SGB IX (s. dazu https://joachimschwede.de/vertrauensperson-beim-betrieblichen-eingliederungsmanagement-bem-jetzt-moegllich/) sieht vor, dass Beschäftigte eine Person ihres Vertrauens zum Verfahren rund um das betriebliche Eingliederungsmanagement (bEM) heranziehen können. Welche Regelungen hier zu beachten sein können, hat der Gesetzgeber – leider – im Einzelnen nicht ausgeführt. Folgende Aspekte sind aber unter praktischen Gesichtspunkten zu beachten: Vollmacht: Wird …

Vertrauensperson beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) jetzt möglich

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Nun ist es auch amtlich: Mit dem so genannten Teilhabestärkungsgesetz vom 2.6.2021 (Bundesgesetzblatt 2021 I S. 1387) wurde § 167 SGB IX ergänzt. Damit ist es für den Arbeitnehmer nun möglich, zum beM-Verfahren eine “Vertrauensperson” hinzuziehen. Folgendes ist zu beachten: Der Arbeitnehmer muss die Vertrauensstellung der zugezogenen Person selbstverständlich nachweisen, z. B. durch eine Vollmacht. Der beigezogenen Person sind alle …

Stärkung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements durch den Gesetzgeber vorgesehen

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Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wird auch eine Regelung zur Stärkung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) umgesetzt. Beschäftigte erhalten die Möglichkeit, eine Vertrauensperson eigener Wahl zum BEM-Verfahren hinzuzuziehen. Damit werde das BEM insbesondere in Betrieben ohne Interessensvertretung gestärkt, betont die Bundesregierung in einer Antwort (19/29328) auf eine Kleine Anfrage.

Studie: Psychische Erkrankungen in der Arbeitswelt und betriebliche Wiedereingliederung

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Die Rückkehr in den Betrieb (“Return to Work (RTW)”) nach einer psychischen Krise ist ein komplexer, jedoch nicht hinlänglich erforschter Prozess. Eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) analysierte das Erleben, Verhalten und Handeln der zurückkehrenden Beschäftigten im RTW-Prozess. Die qualitative Teilstudie betrachtet den Prozess von der Behandlung nach einer psychischen Krise bis zur Rückkehr in den Betrieb …

Betriebliches Eingliederungsmanagement kann nicht eingeklagt werden

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Die Verpflichtung des Arbeitgebers, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) auch durchzuführen, stellt nach einem Urteil des LAG Nürnberg vom 8.10.2020 (5 Sa 117/20) keinen einklagbaren Anspruch des Arbeitnehmers dar. Einen ausführliche Erläuterung dieser wichtigen Entscheidung durch RA Joachim Schwede lesen Sie hier.

Fürsorgepflichten des Arbeitgebers – was man in der Praxis wissen sollte!

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Der Arbeitgeber ist im Rahmen des bestehenden Arbeitsverhältnisses zum Schutz von Leben und Gesundheit der für ihn tätigen Arbeitnehmer verpflichtet. Neben öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzbestimmungen sind dabei auch privatrechtliche Fürsorgevorschriften zu beachten. Einen praxisorietierten Überblick finden Sie hier!

BAuA sieht Nachholbedarf beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

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Lediglich 40 Prozent der Beschäftigten in Deutschland erhalten ein Angebot zur betrieblichen Wiedereingliederung, wenn sie mehr als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig waren. Davon nehmen mehr als zwei Drittel (68 %) das Angebot wahr. Dies ergibt eine Auswertung der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018. Seit 2004 verpflichtet das Sozialgesetzbuch (SGB) IX Arbeitgeber dazu, ihren Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen …