Kein Unfallversicherungsschutz bei der der Anbringung einer Frostschutzmatte auf der Frontscheibe

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Stellt ein Versicherter auf dem Arbeitsweg sein Kraftfahrzeug ab, um den Weg zu Fuß fortzusetzen, ist die zwischenzeitliche Anbringung einer Frostschutzmatte auf der Frontscheibe nach einem Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 14.12.2022 (Az. L 6 U 61/20) eine privatnützige Unterbrechung des Arbeitsweges, die nicht dem Schutz der Unfallversicherung unterfällt.

RA Joachim Schwede sagt dazu: „Die Entscheidung macht deutlich, wie genau die Sozialgerichte untersuchen, was zum – versicherten – Weg in die Arbeit bzw. nach Hause gehört.“

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