Die Anzeige einer vom Arbeitgeber oder dem Vorgesetzten begangenen Verletzung von Quarantänebestimmungen stellt nach einem Urteil des ArbG Dessau-Roßlau keinen Kündigungsgrund dar. Das Gericht überträgt damit wichtige Rechtsgrundsätze des Kündigungsrechts in das Pandemie-Umfeld. Eine Anmerkung zur Entscheidung finden Sie hier.
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Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.