Die Anzeige einer vom Arbeitgeber oder dem Vorgesetzten begangenen Verletzung von Quarantänebestimmungen stellt nach einem Urteil des ArbG Dessau-Roßlau keinen Kündigungsgrund dar. Das Gericht überträgt damit wichtige Rechtsgrundsätze des Kündigungsrechts in das Pandemie-Umfeld. Eine Anmerkung zur Entscheidung finden Sie hier.
Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.