Hält der Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg an, um einen anderen Verkehrsteilnehmer wegen eines Verkehrsverstoßes zu tadeln, unterbricht er nach einem Beschluss des LSG Nordrhein-Westfalen vom 2.3.2020 (Az. L 15 U 488/19) den eigentlich versicherten Betriebsweg. Erleidet der Arbeitnehmer bei dem Versuch, einem von ihm mitverursachten, eskalierenden Streit zu entkommen eine Verletzung, steht dieses nicht unter dem Schutz des versicherten Arbeitsweges.
Hinweis von RA Joachim Schwede: Immer wieder kommt es im Straßenverkehr vor, dass sich Verkehrsteilnehmer – hier ein Radfahrer – zu Maßregelungen anderer Verkehrsteilnehmer berufen fühlen. Eskaliert eine solche Auseinandersetzung und wird der “Hilfspolizist” dabei verletzt, ist der Wegeunfallschutz der gesetzlichen Unfallversicherung verspielt.