LG Hannover: Kein Schmerzensgeld für häusliche Corona-Quarantäne

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Das Land­ge­richt Han­no­ver hat zwei sol­cher Kla­gen ab­ge­wie­sen, in denen die Klä­ger der Bun­des­re­gie­rung ein Kom­plott zur Ein­schrän­kung von Grund­rech­ten vor­wer­fen (Urteil vom 20.08.2021 – 8 O 1/21; 8 O 2/21). Die­sen of­fen­sicht­lich ver­schwö­rungs­theo­re­ti­schen Be­grün­dun­gen müsse nicht wei­ter nach­ge­gan­gen wer­den.

Was war geschehen?

In einem Fall musste ein Ehepaar nach einem Schwedenurlaub zwei Wochen in Quarantäne, in einem weiteren Fall schickte das Gesundheitsamt einen Beamten nach einem unmittelbaren Coronakontakt für sechs Tage in häusliche Isolation. Die Kläger, die deswegen Schmerzensgeld verlangt hatte, begründete den jeweiligen Anspruch damit, dass die Quarantäne eine rechtswidrige Freiheitsentziehung gewesen sei. Die Regierung belüge die Bevölkerung bewusst über die Gesundheitsgefahren von Covid19. Es handele sich in Wirklichkeit um ein Komplott zur Einschränkung von Grundrechten.

LG: Beeinträchtigung ist gegeben, jedoch kein Schmerzensgeldanspruch

Das LG hat entschieden, dass offensichtlich verschwörungstheoretischen Begründungen nicht weiter nachgegangen werden müsse. Außerdem hat es erklärt, dass eine Quarantäne im eigenen Zuhause zwar eine spürbare Beeinträchtigung der Lebensführung und –gestaltung darstelle. Diese Einschränkungen seien aber noch nicht einmal ansatzweise mit einer Inhaftierung bei der Polizei oder im Gefängnis zu vergleichen und rechtfertigten auch daher keine Schmerzensgeldansprüche.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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