Das Landgericht Hannover hat zwei solcher Klagen abgewiesen, in denen die Kläger der Bundesregierung ein Komplott zur Einschränkung von Grundrechten vorwerfen (Urteil vom 20.08.2021 – 8 O 1/21; 8 O 2/21). Diesen offensichtlich verschwörungstheoretischen Begründungen müsse nicht weiter nachgegangen werden.
Was war geschehen?
In einem Fall musste ein Ehepaar nach einem Schwedenurlaub zwei Wochen in Quarantäne, in einem weiteren Fall schickte das Gesundheitsamt einen Beamten nach einem unmittelbaren Coronakontakt für sechs Tage in häusliche Isolation. Die Kläger, die deswegen Schmerzensgeld verlangt hatte, begründete den jeweiligen Anspruch damit, dass die Quarantäne eine rechtswidrige Freiheitsentziehung gewesen sei. Die Regierung belüge die Bevölkerung bewusst über die Gesundheitsgefahren von Covid19. Es handele sich in Wirklichkeit um ein Komplott zur Einschränkung von Grundrechten.
LG: Beeinträchtigung ist gegeben, jedoch kein Schmerzensgeldanspruch
Das LG hat entschieden, dass offensichtlich verschwörungstheoretischen Begründungen nicht weiter nachgegangen werden müsse. Außerdem hat es erklärt, dass eine Quarantäne im eigenen Zuhause zwar eine spürbare Beeinträchtigung der Lebensführung und –gestaltung darstelle. Diese Einschränkungen seien aber noch nicht einmal ansatzweise mit einer Inhaftierung bei der Polizei oder im Gefängnis zu vergleichen und rechtfertigten auch daher keine Schmerzensgeldansprüche.