LSG Thüringen: Grenzen des Unfallversicherungsschutzes eines Elternbeiratsmitglieds eines kommunalen Kindergartens

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein Elternbeiratsmitglied eines kommunalen Kindergartens steht nach einem Urteil des LSG Thüringen vom 30.4.2021 (Az. L 1 U 682/20) während des Zusägens von Holzscheiben auf seinem privaten Grundstück auch dann nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn ihm diese Aufgabe in einer Elternbeiratssitzung zur konkreten Planung eines vom Kindergarten organisierten Weihnachtsmarktes auferlegt wurde. Auch ein Versicherungsschutz als „Wie-Beschäftigter“ scheidet aus, soweit die Tätigkeit nicht als arbeitnehmerähnlich qualifiziert werden kann.

Eine ausführliche Anmerkung von RA Joachim Schwede finden Sie in der “Neuen Zeitschrift für Familienrecht (NZFam)”, Jahrgang 2021, S. 804.

RA Joachim Schwede zieht folgends Fazit: “Der Schutz des Ehrenamtes durch die gesetzliche Unfallversicherung ist zu begrüßen. Er hat jedoch – wie die Entscheidung deutlich macht – seine durchaus engen Grenzen. Insbesondere in den Fällen, in denen im Kita-Alltag Arbeiten an ehrenamtliche Helfer aus dem Elternkreis, insbesondere des Beirats, verteilt werden, sollte in Zweifelsfällen – gerade bei anstehenden gefährlicheren Arbeiten – das grundsätzliche Bestehen eines Unfallversicherungsschutzes, z.?B. durch die Nachfrage beim Versicherungsträger im Vorhinein geklärt werden.”

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

Mehr über Joachim Schwede >

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert