OVG Berlin-Brandenburg: Korrekte Kalkulation der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung muss vorgelegt werden

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Eine Gemeinde ist nach einem Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 8.1.2021 (Az. 6 B 9/20) nicht verpflichtet, bei der Kalkulation der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in kommunalen Kindertagesstätten die Grundstücks- und gebäudebezogenen Betriebskosten i.S.d. § 16 Abs. 3 Satz 1 KitaG Bbg unberücksichtigt zu lassen. Auch diese Kosten zählen danach zu den Betriebskosten, die in die Kalkulation eingestellt werden dürfen.

Das Gericht führt weiter aus: Daran sei auch unter dem Aspekt einer ansonsten vermeintlich bestehenden Ungleichbehandlung zwischen öffentlichen und freien Trägern festzuhalten, da freie Kitaträger keine den öffentlichen Kitaträgern vergleichbaren Kostenkalkulationen vorlegen müssen. Die Frage, ob freie Kitaträger Grundstücks- und Betriebskosten auf Elternbeiträge “umlegen” dürfen, stelle sich bei der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Elternbeiträge freier Träger daher nicht.

Allerdings: Das Fehlen einer Kalkulation der Elternbeiträge führt – so das Gericht – zur Rechtswidrigkeit der Elternbeitragsatzung insgesamt. Das ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass anders die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben, denen der Satzungsgeber unterliegt, nicht (gerichtlich) nachprüfbar sei.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

Mehr über Joachim Schwede >

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert