Zu der Verwaltung einer Sozialeinrichtung, die der Mitbestimmung des Personalrats gemäß § 74 Abs. 2 Nr. 6 LPVG BW unterliegt, gehört es nach einem Beschluss des VG Sigmaringen vom 15.2.2021 (Az. PL 11 K 2615/20), wenn der Dienststellenleiter pandemiebedingt das Leistungsangebot einer Betriebskantine einschränkt und die Essensausgabe auf take-away-Betrieb umstellt.
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Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.