ArbG Aachen: Quarantäne schließt Entgeltfortzahlung nicht aus

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Eine ge­gen­über einem nur wegen Kopf- und Ma­gen­schmer­zen ar­beits­un­fä­hig er­krank­ten Ar­beit­neh­mer an­ge­ord­ne­te Qua­ran­tä­ne schlie­ßt des­sen Ent­gelt­fort­zah­lungs­an­spruch nicht aus. Der in­fek­ti­ons­schutz­recht­li­che Ent­schä­di­gungs­an­spruch grei­fe nur bei ent­spre­chen­dem An­ste­ckungs- und Krank­heits­ver­dacht, ent­schied das Ar­beits­ge­richt Aa­chen mit seinem Ur­teil vom 30.03.2021 (1 Ca 3196/20). Was war geschehen? Der klagende Arbeitnehmer suchte im Mai 2020 wegen Kopf- und Magenschmerzen einen Arzt auf. Dieser stellte die …