Eine gegenüber einem nur wegen Kopf- und Magenschmerzen arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer angeordnete Quarantäne schließt dessen Entgeltfortzahlungsanspruch nicht aus. Der infektionsschutzrechtliche Entschädigungsanspruch greife nur bei entsprechendem Ansteckungs- und Krankheitsverdacht, entschied das Arbeitsgericht Aachen mit seinem Urteil vom 30.03.2021 (1 Ca 3196/20). Was war geschehen? Der klagende Arbeitnehmer suchte im Mai 2020 wegen Kopf- und Magenschmerzen einen Arzt auf. Dieser stellte die …