OVG Münster: Kein Anspruch auf bestimmte Öffnungszeiten einer Kindertageseinrichtung

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Kinder im Alter von einem bis drei Jahren haben keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte, die auch zu bestimmten Randzeiten geöffnet ist. Der Träger der Tagesstätte ist auch nicht verpflichtet, die Kapazität einer bestimmten Tageseinrichtung mit erweiterten Betreuungszeiten zu erhöhen (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 05.02.2020, Az. 12 B 1324/19). Was war geschehen? Die Eltern des Antragstellers aus …