OVG: Keine Erlaubnis zur Kindertagespflege mehr nach einer Aufsichtspflichtverletzung

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Einer Ta­ges­mut­ter, die Kin­der zeit­wei­se einer drit­ten Per­son zur Be­treu­ung an­ver­traut, um den Hund aus­zu­füh­ren, darf nach einem Beschluss des OVG Münster vom 25.1.2022 (Az. 12 B 1966/21) die Ta­ges­pfle­ge­er­laub­nis ent­zo­gen wer­den. Die Pfle­ge­per­son habe ihre Auf­sichts­pflich­ten ver­letzt und be­sit­ze nicht die er­for­der­li­che Eig­nung für die Kin­der­ta­ges­pfle­ge. Was war geschehen? Die Stadt E. hatte in dem Fall Kenntnis darüber erlangt, …