Einer Tagesmutter, die Kinder zeitweise einer dritten Person zur Betreuung anvertraut, um den Hund auszuführen, darf nach einem Beschluss des OVG Münster vom 25.1.2022 (Az. 12 B 1966/21) die Tagespflegeerlaubnis entzogen werden. Die Pflegeperson habe ihre Aufsichtspflichten verletzt und besitze nicht die erforderliche Eignung für die Kindertagespflege. Was war geschehen? Die Stadt E. hatte in dem Fall Kenntnis darüber erlangt, …