AG München: Kritischer Aufruf eines Elternbeirats rechtfertigt nicht die Kündigung des Betreuungsvertrags mit der Kita

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Verschickt der Elternbeiratsvorsitzende eines Kindergartens an sämtliche Eltern einen kritischen Elternbrief, in dem er diese auffordert, bei künftigen Problemen neben der Geschäftsführung des Kindergartens auch die Gemeindeverwaltung zu informieren, rechtfertigt dies nicht die Kündigung des Betreuungsvertrags für sein Kind. Es sei nach Ansicht des Amtsgerichts (AG) München gerade Aufgabe des Elternbeirats, als Mittler zwischen Elternschaft und Träger, Kritikpunkte weiterzugeben (Urteil …