Fasst ein Mitarbeiter erst einer Kollegin und dann sich selbst in den Schritt mit der anschließenden Äußerung, da tue sich etwas, rechtfertigt dies auch nach 16-jähriger beanstandungsfreier Betriebszugehörigkeit die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisse, so das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln mit seinem Urteil vom 19.06.2020 (Az. 4 Sa 644/19). Was war geschehen? Der Kläger war bei der Beklagten seit 16 Jahren in …