Der EuGH konkretisiert die Kostenerstattung für Bildschirmbrillen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil vom 22.12.2022 (Az. C-392/21) die arbeitgeberseitigen Verpflichtungen zur Kostenerstattung für Sehhilfen am Arbeitsplatz konkretisiert. Danach schließen „spezielle Sehhilfen“ im Sinne von Art. 9 Abs. 3 der RL 90/270/EWG Korrekturbrillen ein, die spezifisch darauf gerichtet sind, Sehbeschwerden im Zusammenhang mit einer Arbeit, bei der ein Bildschirmgerät involviert ist, zu korrigieren und diesen vorzubeugen. Im …