Eine Arbeitnehmerin kann eine EHEC-Infektion nicht als Arbeitsunfall geltend machen, wenn nicht nachgewiesen ist, dass die Infektion im Rahmen der versicherten Tätigkeit erfolgt ist. Eine mögliche Infektion bei der Nahrungsaufnahme in der Kantine sei kein Arbeitsunfall, da es sich insoweit um eine private Verrichtung handele, entschied das Hessische Landessozialgericht (Urteil vom 01.06.2021, Az. L 3 U 131/18). Was war geschehen? …