Krebs als Berufskrankheit auch bei ehemaligen Rauchern

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Die Harnblasenkrebserkrankung eines Schweißers kann wegen der beruflichen Einwirkung aromatischer Amine trotz langjährigen Rauchens als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn der Nikotinkonsum nach jahrelanger Abstinenz nicht mehr hinreichend wahrscheinlich die Krebserkrankung verursacht hat. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts am 27.09.2023 entschieden (B 2 U 8/21 R).

BSG: Krebs als Berufskrankheit auch bei ehemaligen Rauchern

Joachim Schwede Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitsrecht, Sozialrecht Leave a Comment

Die Harnblasenkrebserkrankung eines Schweißers kann wegen der beruflichen Einwirkung aromatischer Amine trotz langjährigen Rauchens als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn der Nikotinkonsum nach jahrelanger Abstinenz nicht mehr hinreichend wahrscheinlich die Krebserkrankung verursacht hat. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts am 27.09.2023 entschieden (B 2 U 8/21 R). Der Fall: Harnblasenkrebs berufsbedingt? Der 1956 geborene Kläger war von 1998 bis 2013 …