Alles müssen sich Kita-ErzieherInnen nicht gefallen lassen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das Betreuungsverhältnis für einzelne Kinder kann durch eine private Kindertagesstätte ggfs. ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Eine entsprechende Vertragsklausel ist gültig, wie das Landgericht Koblenz in seinem Urteil vom 20.12.2022 entschied. Lediglich eine willkürliche Kündigung sei danach unzulässig (Az: 3 O 37/22). Der Fall Nach den Betreuungsverträgen einer privaten Kita in Koblenz können beide Seiten den Betreuungsplatz mit einer …