Kommt es während einer Betriebsfahrt zu einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, weil dieser sich beleidigend verhält, stellen die daraus resultierenden Verletzungen keinen Arbeitsunfall dar. Dies entschied das Sozialgericht Berlin (Urteil vom 16.2.2023, Az. S 98 U 50/21) im Fall einer Prügelei wegen einer zugeparkten Betriebseinfahrt.