BSG: Jobcenter muss die Kosten für eine Schulprojektwoche erstatten

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Ein Job­cen­ter muss einer Schü­le­rin ein­kom­mens­schwa­cher El­tern eine Ge­bühr von 10 Euro er­stat­ten, die sie für eine auf dem Schul­ge­län­de statt­fin­den­de Zir­kus­pro­jekt­wo­che be­zahlt hatte. Eine Be­gren­zung des Be­darfs nur auf “Schul­aus­flü­ge” ver­kürzt den Leis­tungs­an­spruch plan­wid­rig, kri­ti­sier­te das Bun­des­so­zi­al­ge­richt in seinem Urteil vom 8.3.2023  (Az. B 7 AS 9/22 R).