Ein Jobcenter muss einer Schülerin einkommensschwacher Eltern eine Gebühr von 10 Euro erstatten, die sie für eine auf dem Schulgelände stattfindende Zirkusprojektwoche bezahlt hatte. Eine Begrenzung des Bedarfs nur auf “Schulausflüge” verkürzt den Leistungsanspruch planwidrig, kritisierte das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 8.3.2023 (Az. B 7 AS 9/22 R).
Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.