Das Gesundheitsamt der Stadt Gelsenkirchen durfte einer nicht gegen das Coronavirus geimpften Antragstellerin untersagen, das Krankenhaus, in dem sie als Sekretärin arbeitet, zu betreten oder dort tätig zu werden. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden (Beschluss vom 16.09.2022, Az. 13 B 859/22). RA Joachim Schwede sagt dazu: „Es gibt nun schon einige Entscheidungen zum Betretungsverbot. Diese ist besonders beachtlich, …