Infektionsschutzrechtliches Betretungs- und Tätigkeitsverbot für eine ungeimpfte Sekretärin

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Das Ge­sund­heits­amt der Stadt Gel­sen­kir­chen durf­te einer nicht gegen das Co­ro­na­vi­rus ge­impf­ten An­trag­stel­le­rin un­ter­sa­gen, das Kran­ken­haus, in dem sie als Se­kre­tä­rin ar­bei­tet, zu be­tre­ten oder dort tätig zu wer­den. Das hat jetzt das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Nord­rhein-West­fa­len ent­schie­den (Beschluss vom 16.09.2022, Az. 13 B 859/22). RA Joachim Schwede sagt dazu: “Es gibt nun schon einige Entscheidungen zum Betretungsverbot. Diese ist besonders beachtlich, …