Eine Reinigungskraft, die auf Anweisung ihres Arbeitgebers im Zusammenhang mit Corona-Schutzmaßnahmen eine medizinische Gesichtsmaske tragen muss, bekommt keinen tariflichen Erschwerniszuschlag. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am 20.7.2022 (Az. 10 AZR 41/22) entschieden. Voraussetzung dafür sei, dass es sich um einen Teil der persönlichen Schutzausrüstung handele. Dies sei bei der OP-Maske zu verneinen. Die Maske diene vor allem dem Schutz anderer Personen …