Unfallversicherungsschutz bei einem vom Arbeitgeber finanzierten Fahrsicherheitstraining?

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Die Teilnahme an einem vom Arbeitgeber finanzierten Fahrsicherheitstraining kann nach einem Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 14.12.2021 (Az. L 15 U 311/20) dem Versicherungsschutz als Beschäftigter nicht zugerechnet werden, soweit damit keine geschuldete arbeitsvertragliche Haupt- oder Nebenpflicht aus dem Beschäftigungsverhältnis erfüllt wird.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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