Das BAG hat in einer neuen Entscheidung (Urteil des BAG vom 04.05.2022, Az. 5 AZR 359/21) erheblich in die Diskussion um die möglicherweise notwendige Arbeitszeiterfassung eingegriffen und den vornehmlich arbeitsschützenden Charakter des Europäischen Arbeitsrechts hervorgehoben.