Das BAG hat in einer neuen Entscheidung (Urteil des BAG vom 04.05.2022, Az. 5 AZR 359/21) erheblich in die Diskussion um die möglicherweise notwendige Arbeitszeiterfassung eingegriffen und den vornehmlich arbeitsschützenden Charakter des Europäischen Arbeitsrechts hervorgehoben.
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Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.