Das Bundesarbeitsministerium plant ein Gesetz zur Erfassung der Arbeitszeit

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Die Arbeitszeit von Beschäftigten in Deutschland soll nach einem Bericht von beck-aktuell künftig genauer erfasst werden als bisher. Die Vorarbeiten für die Umsetzung eines entsprechenden Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2019 liefen, sagte nach diesem Bericht eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriums am 13.01.2020.

Ein Gutachten, dass das Ministerium in Auftrag gegeben hatte, stellt fest: “Das deutsche Recht kennt derzeit keine generelle Verpflichtung aller Arbeitgeber, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzuzeichnen.” Deshalb sei der Bundesgesetzgeber verpflichtet, das Arbeitszeitrecht entsprechend zu ergänzen, so der Passauer Rechtswissenschaftler Frank Bayreuther in seiner Expertise. Bislang müssen in Deutschland nur Überstunden sowie Sonn- und Feiertagsarbeit dokumentiert werden. Nach einem EuGH-Urteil sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen.

Die Ministeriumssprecherin sagte, es müsse nicht alles komplett auf den Kopf gestellt werden, aber einzelne Elemente müssten angepasst werden. Ressortchef Hubertus Heil (SPD) hatte bereits eine Umsetzung des EuGH-Urteils zugesagt. Diese solle aber verhältnismäßig geschehen und übermäßige Bürokratie vermeiden.

Weitere Informationen zu den geplanten Regelungen finden sich zukünftig hier!

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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