DGUV gibt Tipps: Schulfeste sicher organisieren und feiern

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Chornachmittag, Einschulung oder Abschlussfeier: Schulfeste sind für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern oft die Höhepunkte eines Schuljahres. Fernab des oft stressigen Schulalltags stärken sie das Zusammengehörigkeitsgefühl und ermöglichen allen, auch einmal in lockerer Runde miteinander ins Gespräch zu kommen. Damit an diesen besonderen Tagen nichts schief geht, empfiehlt sich eine gründliche Vorbereitung. Tipps zur sicheren Organisation eines Schulfestes gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift “DGUV pluspunkt”.

Schulfeste und Klassenfeiern stehen nur dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie zuvor von der Schulleitung genehmigt wurden. Diese ist immer dann auf der sicheren Seite, wenn sie die Veranstaltung zuvor per Elternbrief bekannt gegeben und darin über Anfang und Ende aufgeklärt hat. Während der Feier sind die Schülerinnen und Schüler gesetzlich unfallversichert. Danach geht die Aufsichtspflicht wieder auf ihre Erziehungsberechtigten über. “Eingeladene Gäste wie Eltern, Geschwister oder Freunde der Kinder sind in der Regel aber nicht versichert”, sagt Christian Ammann, Referent Bildung und Gesundheit bei der DGUV. “Eine Ausnahme liegt vor, wenn die Gäste die Durchführung des Festes aktiv unterstützen.” Hilfe bei der Einlasskontrolle, am Grill und beim Getränkeausschank zählen dazu.

Kommunikation ist das A und O

Nicht jedes Gebäude und jeder Raum einer Schule ist zu jedem Zeitpunkt für jede Feierlichkeit geeignet. Die Schulleitung sollte daher lange vor der geplanten Veranstaltung klären, wie der vorgesehene Raum genutzt werden darf. “Bei Fragen wie diesen hilft der Schulsachkostenträger, beispielsweise die Gemeinde, weiter,” so Christian Ammann. “Generell ist eine offene und transparente Kommunikation zwischen allen Beteiligten und eine klare Zuweisung der Verantwortlichkeiten das wichtigste bei der Organisation eines Schulfestes.”

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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