Der Arbeitsunfall im Homeoffice – was ist zu beachten?

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Seit 2021 ist es nun amtlich: Auch der Unfall im Homeoffice kann nach der Neuregelung durch § 8 Abs. 1 S. 3 SGB VII ein Arbeitsunfall sein. Aber auch hier gilt, dass nicht alles Gold ist, was glänzt: Die Frage ist nämlich, wann ein Unfall im Homeoffice auch ein Arbeitsunfall sein kann und was dabei zu beachten ist.

Rechtsanwalt Joachim Schwede gibt hierzu wichtige Tipps.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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