Seit 2021 ist es nun amtlich: Auch der Unfall im Homeoffice kann nach der Neuregelung durch § 8 Abs. 1 S. 3 SGB VII ein Arbeitsunfall sein. Aber auch hier gilt, dass nicht alles Gold ist, was glänzt: Die Frage ist nämlich, wann ein Unfall im Homeoffice auch ein Arbeitsunfall sein kann und was dabei zu beachten ist.
Rechtsanwalt Joachim Schwede gibt hierzu wichtige Tipps.