Generalanwalt beim EuGH: Deutsches Recht darf ein Kopftuchverbot einschränken

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Es ver­stö­ßt nicht gegen EU-Recht, wenn Mit­glied­staa­ten für ein Kopf­tuch­ver­bot am Ar­beits­platz mehr for­dern als die abs­trak­te Eig­nung des Kopf­tuchs zur Ge­fähr­dung der Neu­tra­li­tät des Ar­beit­ge­bers (Ge­ne­ral­an­walt am Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hof, Schlussanträge vom 25.2.2021 – C?804/18; C?341/19). Kon­kret geht es in dem Verfahren darum, dass in Deutsch­land die “hin­rei­chend kon­kre­te Ge­fahr eines wirt­schaft­li­chen Nach­teils für den Ar­beit­ge­ber oder einen be­trof­fe­nen Drit­ten” nach­ge­wie­sen wer­den muss.

Hintergrund: Vorlagen zweier deutscher Gerichte an den EuGH

Hintergrund sind zwei Fälle aus Hamburg und dem Raum Nürnberg. Zum einen war eine muslimische Mitarbeiterin einer überkonfessionellen Kita mehrfach abgemahnt worden, weil sie mit Kopftuch zur Arbeit erschienen war. Das Arbeitsgericht Hamburg hatte in dem Fall Fragen an den EuGH gerichtet. Zum anderen hatte das Bundesarbeitsgericht im Fall einer Muslimin, die gegen ein Kopftuchverbot bei der Drogeriemarktkette Müller geklagt hatte, den EuGH um Klärung gebeten. Während sich die Angestellte in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt sah, verwies die Drogeriekette auf unternehmerische Freiheit.

Bereits 2017 hatte der EuGH in einem ähnlichen Fall entschieden. Damals sprachen sich die obersten Richter der EU dafür aus, dass Arbeitgeber ein Kopftuch im Job unter Umständen verbieten können, etwa wenn weltanschauliche Zeichen generell in der Firma verboten seien und es sachliche Gründe dafür gebe. Unter diesen Umständen stelle ein Kopftuchverbot keine unmittelbare Diskriminierung dar.

Hinweis von RA Joachim Schwede: In den meisten Fällen entscheidet der EuGH nach den Anträgen des Generalanwalts. Wenn das auch hier der Fall ist, wird es auch weiterhin keine klaren Vorgaben zu religiösen Bekundungen am Arbeitsplatz geben.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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