Die Begründung eines eigenen Haushalts durch die leibliche Mutter, in dem das Kind zeitweise lebt, schließt einen möglichen Kindergeldanspruch der Großeltern nicht von vornherein aus (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.8.2017 – 4 K 2296/15, BeckRS 2017, 128989).
Siehe dazu ausführlich Schwede, NZFam 2017, 1071!