LSG Hessen: Krankenkasse muss nicht für Haarwuchsmittel zahlen

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Der An­spruch auf Kran­ken­be­hand­lung um­fasst keine Arz­nei­mit­tel, die über­wie­gend zur Ver­bes­se­rung des Haar­wuch­ses die­nen. Wie das LSG Hessen mit einem Ur­teil vom 18.3.2021 (L 1 KR 405/20) klar­stell­te, gilt dies erst recht, wenn das zur Be­hand­lung von Haar­aus­fall ver­ord­ne­te Mit­tel hier­für gar nicht zu­ge­las­sen ist. Die vom Ver­si­cher­ten be­klag­ten psy­chi­schen Pro­ble­me könn­ten hingegen mit Mit­teln der Psych­ia­trie und Psy­cho­the­ra­pie be­han­delt wer­den.

Der Fall

Ein 31-jähriger Versicherter leidet an Haarlosigkeit. Nach verschiedenen erfolglosen Therapien beantragte er die Übernahme der Kosten für ein zur Behandlung von Arthritis zugelassenes Medikament, welches als Nebenwirkung auch den Haarwuchs verstärkt. Die Krankenkasse verwies ihn darauf, dass Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung des Haarwuchses dienten, von der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen seien.

LSG: Hier steht die Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund

Beide Instanzen gaben der Krankenversicherung Recht. Das streitige Medikament sei bei dem Versicherten ausschließlich mit dem Ziel eingesetzt worden, den nicht mehr vorhandenen Haarwuchs zu fördern. Damit gelte es als Arzneimittel, bei dessen Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund stehe. Der Versicherte könne sich auch nicht erfolgreich auf einen sog. “Off-Label-Use” berufen (= in bestimmten Fällen muss die Krankenkasse auch ein Arzneimittel für die Behandlung einer Erkrankung gewähren, für welche das Arzneimittel eigentlich nicht zugelassen sei). Voraussetzung sei dafür jedoch u.a., dass es sich um eine schwerwiegende Erkrankung handele. Hiervon sei beim kompletten Haarverlust nicht auszugehen. Die vom Versicherten beklagten psychischen Probleme aufgrund des Haarverlust seien mit Mitteln der Psychiatrie und Psychotherapie zu behandeln.

Die Revision wurde nicht zugelassen.

Über den Autor: Joachim Schwede

Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.

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