Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat am 24.01.2023 entschieden (Az. B 1 KR 7/22 R), wann schwangere Frauen ausnahmsweise Anspruch auf ein für die konkrete Behandlung nicht zugelassenes Arzneimittel haben, um ihr ungeborenes Kind vor einer gefährlichen Infektion zu schützen. Dafür ist erforderlich, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit für einen tödlichen oder besonders schweren Verlauf spricht. Der Fall Die schwangere Klägerin …
LSG Hessen: Krankenkasse muss nicht für Haarwuchsmittel zahlen
Der Anspruch auf Krankenbehandlung umfasst keine Arzneimittel, die überwiegend zur Verbesserung des Haarwuchses dienen. Wie das LSG Hessen mit einem Urteil vom 18.3.2021 (L 1 KR 405/20) klarstellte, gilt dies erst recht, wenn das zur Behandlung von Haarausfall verordnete Mittel hierfür gar nicht zugelassen ist. Die vom Versicherten beklagten psychischen Probleme könnten hingegen mit Mitteln der Psychiatrie und Psychotherapie behandelt …