Die Meldungen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen, Schülerunfällen und Berufskrankheiten an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen werden ab dem 01.01.2028 nur noch digital möglich sein. Das ist die Konsequenz der Novellierung der Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV), die am 20.07.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. In der Übergangsfrist bis zum 31.12.2027 können Anzeigen weiterhin per Post abgegeben werden.
Neben der Digitalisierung der Meldungen wurden mit der Novellierung des UVAV weitere Änderungen umgesetzt. Es kommen neue Meldeinhalte hinzu wie z.B.:
- die Ergänzung der Angaben zum Geschlecht um die Einträge “Divers” und “keine Angabe”,
- die Angabe, ob der Unfall während einer Homeoffice-Tätigkeit oder während des Distanzunterrichts eingetreten ist,
- die Angabe, ob eine geringfügige Beschäftigung vorliegt,
- die Angabe, ob ein Gewaltereignis vorgelegen hat.