Die Pandemie hat viel mit sich gebracht, vor allem auch das Homeoffice in die Betriebe, die bislang geglaubt haben, Präsentismus ist die Basis ihres Erfolgs. Mit einer zunehmenden Verbreitung mobiler Arbeit steht aber auch der Arbeitsschutz vor neuen Herausforderungen: er muss auch diese Beschäftigten erreichen. Ein probates Mittel sind Online-Unterweisungen (auch “digitale Unterweisungen”), die jedoch nur unter bestimmten Umständen zulässig sind. Einen guten Überblick dazu findet man hier!
Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.