Gesundheitsschäden, die durch eine vom Durchgangsarzt oder Versicherungsträger veranlasste Untersuchung wegen eines Arbeitsunfalls verursacht sind, sind nach einem Urteil des LSG Sachsen-Anhalt (Urteil vom 16.12.2021, Az. L 6 U 5/17) in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert, auch wenn die Untersuchung nicht erforderlich war.
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Über den Autor: Joachim Schwede
Joachim Schwede Rechtsanwalt aus Aichach
Ihr Berater zu Fragen im Arbeits-, Sozial -, Arbeitsschutz- und KiTa-Recht.