Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat die Kündigungsschutzklage eines Lehrers, der die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ablehnte, abgelehnt (Urteil vom 07.10.2021 – 10 Sa 867/21). Die außerordentliche Kündigung sei aufgrund der Äußerungen in E-Mails des Lehrers gegenüber der Schulelternsprecherin gerechtfertigt. In diesen hatte der Lehrer die Maskenpflicht als “Nötigung, Kindesmissbrauch, ja sogar vorsätzliche Körperverletzung” bezeichnet. Was war geschehen? Das Arbeitsverhältnis des …