Beschäftigte der Reinigungsbranche, die bei der Arbeit eine OP-Maske tragen müssen, haben keinen Anspruch auf einen tariflichen Erschwerniszuschlag. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden (Urteil vom 17.11.2021, Az. 17 Sa 1067/21).
LAG: Kein tariflicher Erschwerniszuschlag für das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske
Beschäftigte der Reinigungsbranche, die bei der Arbeit eine OP-Maske tragen müssen, haben keinen Anspruch auf einen tariflichen Erschwerniszuschlag. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 17.11.2021 (Az. 17 Sa 1067/21) entschieden. Für einen Anspruch müsse die Atemschutzmaske Teil der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) des Arbeitnehmers sein. Dies sei vorliegend zu verneinen, weil die Maske vor allem dem Schutz anderer Personen …