Bezeichnet die Verkäuferin in einem Kaufhaus mit internationalem Publikum ihre Vorgesetzte asiatischer Herkunft als “Ming-Vase“ und erläutert ihre Äußerung durch eine Geste des Nach-Hinten-Ziehens der Augen und mit den Worten “Na Sie wissen schon, die Ming-Vase“, rechtfertigt dies nach Ansicht des ArbG Berlin (Beschluss vom 05.05.2021, Az. 55 BV 2053/21) die außerordentliche Kündigung , da die Äußerung beleidigend und rassistisch …