Der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann nach einem Urteil des BAG erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt (5 AZR 137/23).
Kein Anspruch auf Vergütung bei ruhender Approbation eines Arztes
Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass ein Arzt während des behördlich angeordneten Ruhens seiner Approbation keinen Anspruch auf Vergütung hat und zur Rückzahlung bereits geleisteter Vergütung verpflichtet ist (Urteil vom 28.06.2023, Az. 14 Ca 3796/22 und 14 Ca 11727/22) .