BAG: Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Joachim Schwede Archiv Leave a Comment

Der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann nach einem Urteil des BAG erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und er unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine neue Beschäftigung aufnimmt (5 AZR 137/23).